Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Geschäftsstelle des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung (DZD) arbeitet daran, ihre Website www.dzd-ev.de  im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.dzd-ev.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Nach eigener Überprüfung sind die Inhalte der Seiten im Wesentlichen zugänglich und barrierearm. Sie sind mit den zuvor genannten Anforderungen jedoch nicht vollständig vereinbar.

Die folgenden Bereiche der Website sind noch nicht vollständig barrierefrei und befinden sich aktuell in Bearbeitung:

  • Teilweise noch fehlende oder fehlerhafte Alternativtexte für Bedienelemente, Bilder und Grafiken.
  • Teilweise fehlende oder fehlerhafte Zuordnung der HTML-Strukturelemente für Überschriften, Listen und Inhaltselemente.
  • Teilweise fehlende aussagekräftige Linktexte.
  • Fehlende Kennzeichnung fremdsprachiger Begriffe.
  • Das Kontrastverhältnis von einigen Grafiken ist zu gering.

Alternativer Zugang zu nicht barrierefreien Inhalten

Sollten Sie Zugang zu nicht barrierefreien Inhalten haben wollen, so steht Ihnen der E-Mail-Service der DZD Geschäftsstelle zur Verfügung:

E-Mail: info(at)dzd-ev.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14. April 2025 erstellt.

Die Einschätzung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Barrierefreiheit ist die der DZD Geschäftsstelle.

Die Erklärung wurde zuletzt am 03. Juni 2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.dzd-ev.de  aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte senden Sie eine E-Mail an info(at)dzd-ev.de.

Wir bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich zu antworten und Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de